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Archiv-Artikel

Keine Rente für Lebenspartner

Bremen taz ■ Das Bremer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Lebenspartners eines verstorbenen Bundeswehroffiziers auf eine Hinterbliebenenrente (taz berichtete) abgewiesen. Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung hätten nur Witwen und Waisen, nicht aber hinterbliebene Lebenspartner. Der Kläger hatte darin einen Verstoß gegen EU-Vorschriften und eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen. Er kann in Berufung gehen.