in kürze JOGURT-URTEIL : Keine Kündigung
Die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe nach dem Verzehr eines firmeneigenen Jogurts ist unzulässig, so das LAG Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Küchenbetrieb statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam (Az.: 5/11 Sa 764/05). (dpa)