in kürze BORDELLBETREIBER : Keine Hilfe von der BA
Die Arbeitsagenturen müssen Bordellbetreibern keine Prostituierten vermitteln, so ein gestern veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichts Speyer. Prostitution sei zwar gesellschaftlich geduldet, „aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium“, teilte das Sozialgericht mit (Az. S 10 AL 1020/04). (dpa)