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Archiv-Artikel

in kürze DARKAZANLI/HAFT Keine Entschädigung

Obwohl er monatelang im Gefängnis saß und das Verfahren gegen ihn schließlich eingestellt wurde, erhält Mamoun Darkazanli keine Haftentschädigung. Diese sei nicht möglich, weil gegen ihn nie ein deutscher Haftbefehl bestand, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Er könne nur für Durchsuchungen entschädigt werden. (ap)