in kürze AUSLÄNDISCHE FIRMEN : Keine Eintragspflicht
Ausländische Handwerksbetriebe dürfen in Deutschland Aufträge erledigen, auch wenn sie nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die Verpflichtung, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, verstoße gegen die EU-weit garantierte Dienstleistungsfreiheit. (dpa)