in kürze ERBLICH BEDINGTE GLATZE : Keine Beihilfe
Männer mit erblich bedingter Glatze haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ein Mittel gegen Haarausfall. Laut VGH Ba-Wü ist erblich bedingter Haarausfall keine Krankheit, sondern geschlechtstypisch. Der Anspruch auf eine Beihilfe vom Dienstherren für ein Gegenmittel bestehe nicht bei ästhetischen Problemen. (dpa)