: Keine Banklehre nach Spielbankbesuch
Kassel (ap) - Der Besuch einer Spielbank hat einen jungen Mann aus Berlin den Ausbildungsplatz als Bankkaufmann gekostet. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel wies im Gegensatz zu allen Vorinstanzen seine Klage gegen das Geldinstitut ab, das sein Ausbildungsverhältnis fristlos aufgelöst hatte. Die Bank hielt den Mann wegen eines Spielbankbesuchs für den Beruf als Bankkaufmann für ungeeignet und kündigte den einige Monate vorher abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, bevor er seine Lehrzeit überhaupt angetreten hatte. Der Mann hatte vor Beginn seines vertraglich vereinbarten Ausbildungsverhältnisses bereits als Aushilfskraft bei der Bank gearbeitet und dabei anderen Mitarbeitern erzählt, daß er zusammen mit seinem älteren Bruder eine Spielbank besucht hat. Das wurde der Direktion der Bank hinterbracht.
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