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Archiv-Artikel

Keine Aussage im Botschaftsprozess

BERLIN ap ■ Im Prozess um die Besetzung der irakischen Botschaft im August 2002 will der amtierende Chefdiplomat Muayad Hussain nicht vor Gericht aussagen, sondern sich nur alleine vor einem Richter äußern. Ein Verfahren, das nach deutschem Recht nicht vorgesehen ist. Hussain, der sich nach dem Sturz des irakischen Diktators von dessen Regime losgesagt hatte, sei wegen mangelnden Kontakts zu Bagdad „etwas verunsichert“. Er und sein Vorgänger waren 2002 von irakischen Oppositionellen mehrere Stunden gefangen gehalten worden. Die Verteidigung argumentiert nun, dass ohne den Zeugen Hussain eine Geiselnahme nicht zu beweisen sei.