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■ TelegrammKein erhöhter Ortszuschlag für Homo-Paare

Kassel (AP) – Homosexuelle Arbeitnehmer, die mit ihrem Partner zusammenleben, können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht den erhöhten Ortszuschlag für Verheiratete beanspruchen. Das Kasseler Gericht wies die Klage eines Angestellten aus Köln ab, der bereits seit 19 Jahren mit einem männlichen Lebenspartner zusammenlebt. Die beabsichtigte Eheschließung der beiden Männer war 1992 vom Standesamt abgelehnt worden (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 6 AZR 26/96).

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