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Archiv-Artikel

in kürze GRUNDSCHULEN SAARLAND Kein Volksbegehren

Mit Verweis auf die Landesverfassung hat es das saarländische Innenministerium abgelehnt, das Volksbegehren zur Rettung von 80 Grundschulen mit mehr als 30.000 Unterschriften zuzulassen. Das Begehren nämlich sei im Erfolgsfall finanzwirksam, das heißt mit Folgekosten verbunden. Und das lasse die Verfassung nicht zu. (kpk)