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Archiv-Artikel

in kürze UNZUMUTBARE ZELLE Kein Schmerzensgeld

Das OLG Celle hat gestern die Klage eines Häftlings auf Schmerzensgeld wegen unzumutbarer Haftbedingungen in einer 16-qm-Zelle mit vier Mithäftlingen zurückgewiesen. Es hob damit ein Urteil des Landgerichts auf 200 Euro Schmerzensgeld auf. Die Berufung des Landes Niedersachsen gegen das Urteil hatte damit Erfolg. (ap)