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Archiv-Artikel

in kürze STROMAUSFALL UM MÜNSTER Kein Schadenersatz

Die Energieversorger im Münsterland sind für die Stromausfälle durch umgeknickte Hochspannungsmasten im November 2005 offenbar nicht regresspflichtig. Das Amtsgericht Ahaus wies gestern die erste Verbraucherklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab. Genaue Urteilsgründe wurden noch nicht bekannt. (dpa)