: Kein Rechtsstatus für Fötus
STRASSBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigt dem Fötus keinen Rechtsstatus zu. Die Straßburger Richter wiesen gestern die Klage einer Französin zurück, die wegen eines ärztlichen Irrtums ihr ungeborenes Kind verloren hatte. Es sei „weder wünschenswert noch derzeit möglich“, auf die „abstrakte Frage“ zu antworten, ob das ungeborene Kind eine „Person“ im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, heißt es in dem Urteil. Somit könne im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens geltend gemacht werden. Die Klägerin hatte ihr Baby 1991 im sechsten Monat verloren.