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Kein Rechtsschutz gegen Abwicklung

Halle. Die 2. Kammer für Verwaltungsrecht des Kreisgerichts Halle hat einen Antrag der ehemaligen Sektion Wirtschaftswissenschaften der Martin-Luther-Universität auf Rechtsschutz gegen die Abwicklung der Sektion als unbegründet abgelehnt.

In der Begründung weist das Gericht darauf hin, die Klage werde voraussichtlich keinen Erfolg haben. Die Abwicklung könne subjektive Rechte der Sektion, insbesondere das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, nicht verletzen. Der Staat habe auch dafür einzustehen, daß das wissenschaftliche Personal im Interesse der Studenten die erforderliche fachliche Qualifikation zur Abnahme von staatlichen Prüfungen mit bundesweit geltendem Standard besitze. Bildungsminister Sobetzko sieht im Beschluß des Gerichtes eine Bestätigung der Absicht, in Halle eine moderne und leistungsfähige wirtschaftswissenschaftliche Fakultät aufzubauen. adn

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