in kürze BETRIEBSKOSTENBELEGE : Kein Recht auf Kopien
Mieter haben im Regelfall keinen Anspruch, vom Vermieter Fotokopien der Abrechnungsbelege für die Betriebskosten zu erhalten. Nach einem gestrigen Urteil des BGH kann der Mieter darauf verwiesen werden, die Belege beim Vermieter einzusehen. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn dies dem Mieter unzumutbar sei. (dpa)