in kürze „OPA-BANKRÄUBER“ : Kein Haftnachlass
Die so genannten Opa-Bankräuber werden trotz ihres fortgeschrittenen Alters nicht früher aus dem Gefängnis entlassen. Der BGH wies gestern die Revisionen der 65, 74 und 75 Jahre alten Männer auf Haftnachlass ab. Das Trio wurde wegen einer beispiellosen Raubserie 2005 zu zwölf, zehn und neun Jahren Haft verurteilt. (dpa)