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Archiv-Artikel

Kein Geld für Homosexuelle

Bremen taz ■ Homosexuelle, die mit Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben im Todesfall keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Bremen in einem Präzedenzfall. (siehe taz Inland-Seiten)