: Kein Geld für Homosexuelle
Bremen taz ■ Homosexuelle, die mit Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben im Todesfall keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Bremen in einem Präzedenzfall. (siehe taz Inland-Seiten)