in kürze FREMDE STREITKRÄFTE : Kein Finanzausgleich
Die Städte Paderborn und Herford dürfen dort stationierte ausländische Streitkräfte nicht als Einwohner rechnen, für die im kommunalen Finanzausgleich Mittel gezahlt werden. Die Nichtberücksichtigung verstoße nicht gegen die Verfassung, so der VerfGH Münster. (dpa)