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Archiv-Artikel

Kein Elterngeld für R-Gespräche

KARLSRUHE rtr ■ Eltern müssen von ihren Kindern angenommene teuere R-Telefonate nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) derzeit nicht zahlen. Ein Telefonanschluss müsse nicht technisch vor R-Gesprächen Dritter gesichert werden, so die gestern veröffentlichte Entscheidung. Das sei nicht zumutbar. Bei den ursprünglich für Notfälle eingerichteten R-Gesprächen zahlt nicht der Anrufer die Gebühren, sondern der Angerufene. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Würzburg auf. Dieses hatte eine Mutter dazu verurteilt, die Kosten für R-Gespräche in Höhe von 600 Euro zu bezahlen, die ihre Tochter 2003 innerhalb eines Monats mit ihrem Freund verursacht hatte. (Az.: III ZR 152/05)