: Kein Asylrecht für Kaplans Familie
KÖLN dpa ■ Die Frau und Tochter des abgeschobenen Islamistenführers Metin Kaplan haben in Deutschland kein Recht mehr auf Asyl. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht gestern und wies damit die Klagen der Frauen gegen einen entsprechenden Aberkennungsbescheid des Bundesflüchtlingsamts ab. Der Grund für deren Asylanerkennung im Jahr 1992 sei entfallen. Der türkische Staat habe seit der Abschiebung und Verurteilung des als „Kalif von Köln“ bekannt gewordenen Islamisten Kaplan im Juni keinen Anlass mehr, auf die Frauen etwa zur Informationsbeschaffung „zuzugreifen“, so das Gericht.