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Kein Anspruch auf Luxus für Studierende

Koblenz (dpa) – Studenten haben keinen Anspruch auf Luxus. Eltern müssen ihren Kindern während des Studiums lediglich angemessenen Unterhalt zahlen. Das geht aus einem Beschluss des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Das Gericht lehnte den Antrag einer volljährigen Studentin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Die junge Frau wollte mit ihrer Klage ihre Eltern zur Auskunft über deren Vermögensverhältnisse zwingen und sodann auf dieser Grundlage deren Verurteilung zur Unterhaltszahlung erreichen. Die Eltern zahlten ihrer Tochter freiwillig bereits 1.100 Mark im Monat. (Az.: 13 WF 144/99).

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