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Archiv-Artikel

Kein Anspruch auf Jedermann-Konto

Bremen taz ■ Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen hat den Anspruch eines Klägers auf ein so genanntes „Jedermann-Konto“ zurückgewiesen. Damit revidierte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Bremen. Begründet hat das Berufungsgericht seine Entscheidung damit, dass eine entsprechende Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Banken keine rechtlich verbindliche Willenserklärung sei, sondern nur eine Bitte, sich nach der Empfehlung zu richten.