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Archiv-Artikel

in kürze SCHIITEN AUS IRAK Kein Abschiebeschutz

Schiiten aus dem Irak haben keinen Anspruch auf Abschiebeschutz. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies eine Klage gegen das Bundesamt für Migration ab. Das widerrief nach dem Sturz Saddam Husseins den Abschiebeschutz für Iraker mit der Begründung, Schiiten würden nicht mehr verfolgt. (Az.: 10 A10783/05) (epd)