in kürzeEC-BETRUG : Karte und Zahl trennen
Bankkunden sind grundsätzlich verpflichtet, EC-Karte und Geheimzahl getrennt aufzubewahren. Das bekräftigte das Amtsgericht München in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen die Klage eines Mannes gegen seine Bank zurück, dem ein EC-Karten-Dieb tausend Euro abgebucht hatte. (Az.: 122 C 12698/03) (afp)