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Archiv-Artikel

Karlsruhe vereint Mutter und Sohn

KARLSRUHE afp ■ Das Bundesverfassungsgericht hat einer Mutter zum Sorgerecht für ihren 13-jährigen Sohn verholfen. Nach dem Karlsruher Beschluss hatte das Brandenburger Oberlandesgericht der Klägerin das alleinige Sorgerecht aberkannt, weil sie mit ihrem Exmann nicht mehr kommunizieren wollte. Karlsruhe hob nun das OLG-Urteil auf und übte harsche Kritik daran. Der im Oktober 2002 von der Klägerin geschiedene Vater des Kindes war wegen versuchter Vergewaltigung und Misshandlung seiner Ehefrau zu einer Bewährungsstrafeverurteilt worden. Das Familiengericht übertrug daraufhin der Mutter das alleinige Sorgerecht. Das OLG hob die Entscheidung auf, weil die Frau mit ihrem Peiniger zumindest schriftlich oder per E-Mail kommunizieren könne.(Az. 1 BvR 1140/03).