: Karlsruhe stärkt arme Bürgen
KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von überforderten Bürgen gestärkt. Sie können auch in Altfällen darauf hoffen, dass Banken ihr Geld nicht mehr pfänden können. Sittenwidrige Bürgschaften von mittellosen Ehefrauen oder Kindern sind nach dem Beschluss des Ersten Senats auch in Altfällen verfassungswidrig und führen zum Pfändungsverbot. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer mittellosen Frau Erfolg, die für ihren Mann eine Bürgschaft übernommen hatte und nach einem Urteil von 1992 35.000 Euro zahlen sollte. Nach der bis 1993 geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs waren Bürgschaftsverträge mit armen Verwandten immer gültig. Der Senat stellte nun klar, dass seine Entscheidung zu sittenwidrigen Bürgschaften von 1993 keine Einzelfallentscheidung war (Az.: 1 BvR 1905/02).