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Archiv-Artikel

Kanzlerhilfe „per anno“

Helmut Pflugradt, finanzpolitischer Sprecher der CDU

„Ich bin sonst gern bereit, Prognosen abzugeben. Das kann ich aber bei Herrn Schröder nicht: Der ist unkalkulierbar.“ Der finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion unterstreicht, dass die Zusage zur Kompensation der Folgen der Steuerreform – 400 bis500 Millionen Euro, die im Haushaltsplan fehlen – „per anno zu sehen sind, nicht nur ein- oder zweimal. Das wird meist in der Diskussion vergessen“. Denn das strukturelle Defizit ist so hoch, eine Hilfe nur für ein Jahr würde wenig ändern. „Wir werden sehen, mit was der Bürgermeister zurück kommt.“

Darf der Kanzler überhaupt auf dem Feld der Bund-Länder-Finanzen, die über das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz zwischen Bundestag, Bund und Ländern per Gesetz geregelt sind, eigenmächtig Zusagen machen? „Wenn der Bundeskanzler etwas zu Papier bringt, dann gehe ich davon aus, dass er weiß, was er zusagen darf. Zu unterstellen, dass er bewusst etwas Unzulässiges aufgeschrieben hat – soweit würde ich nicht einmal gehen.“