piwik no script img

KanzleramtGästelisten müssen öffentlich sein

BERLIN | Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten von nicht-privaten Abendessen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen. Die Informationen ließen weder Schlüsse auf die Willensbildung Merkels zu bestimmten Themen zu noch auf künftige Regierungsentscheidungen, so ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin würden durch die Bekanntgabe nicht beeinträchtigt. Geklagt hatte der Verein abgeordnetenwatch.de. (epd)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen