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Archiv-Artikel

„Kampfansage an die Ärzte“

BERLIN epd ■ Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, Bereitschaftsdienste von Ärzten weiterhin nicht voll als Arbeitszeit einzustufen. Die Länderkammer stimmte gestern in Berlin einem Gesetzentwurf zu, wonach bis Ende 2006 diese Regelung gelten soll. Damit wird das 2004 nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geänderte Arbeitszeitgesetz erneut nicht umgesetzt. Darin gelten Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit. Dem Gesetz wurde zunächst eine Übergangsfrist bis Ende 2005 eingeräumt. Der Ärzteverband Marburger Bund nannte den Beschluss eine Kampfansage an die deutsche Ärzteschaft.