: „Kalif von Köln“ sitzt vorerst fest
BERLIN taz ■ Die Stadt Köln hat das gegen Metin Kaplan verhängte Reiseverbot mit der „sofortigen Vollziehung“ ausgestattet. Nach Angaben der Stadt bedeutet dies, dass der „Kalif von Köln“ das Stadtgebiet nicht mehr verlassen darf, obwohl seine Anwältin gegen die Residenzpflicht Widerspruch eingelegt hatte. Bei der „sofortigen Vollziehung“ habe ein eingelegtes Rechtsmittel keine „aufschiebende Wirkung“, teilte die Stadt mit. Das Reiseverbot gilt also so lange, bis das Verwaltungsgericht es wieder aufschiebt. Seit Kaplan aus der Haft entlassen wurde, gibt es juristisches Gerangel um die mögliche Abschiebung des Islamisten. Die Richter lehnten den Antrag der Stadt Köln mit der Begründung ab, Kaplan drohe in der Türkei wegen Hochverrats die Todesstrafe.