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Kahrs: Behinderte Kinder nicht benachteiligt

Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs ist stolz darauf, daß das 1994 novellierte Bremer Schulgesetz jetzt durch ein Karlsruher Urteil bestätig würde. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Fall einer körperbehinderten Schülerin aus Niedersachsen entschieden, daß jedes Kind vorrangig Anspruch auf den Besuch einer Regelschule habe. Auch in Bremen sollen, nach dem Benachteiligungsverbot für Behinderte im Grundgesetz, behinderte Kinder grundsätzlich allgemeine Schulen besuchen können. „Der Sonderschulbesuch soll die Ausnahme darstellen, die besonders zu begründen ist“, so Bildungssenatorin Kahrs. taz

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