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Archiv-Artikel

Kabinett stärkt Opfer im Prozess

BERLIN dpa ■ Opfer von Straftaten erhalten mehr Rechte. Das Kabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, nach dem der Opferschutz auch bei Straftaten jugendlicher Täter (14–18) und Heranwachsender (bis 20) mehr Beachtung finden soll. So soll im Jugendstrafverfahren künftig ein Opferanwalt eingeführt werden, der die Rechte der Geschädigten vertreten kann. Bisher mussten sich zum Beispiel die Eltern eines ermordeten Kindes selbst durch die Hauptverhandlung quälen, statt sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Auch soll vor Jugendgerichten künftig über Schadenersatz verhandelt werden. Der Opferschutz soll aber auch im Erwachsenenstrafrecht gestärkt werden: Wenn der Verurteilte nicht genug Geld hat, um sein Opfer zu entschädigen und eine Geldstrafe zu zahlen, erhält die Wiedergutmachung Vorrang.