KRAILLING : Höchststrafe im Doppelmord-Prozess
MÜNCHEN | Im Prozess um den Doppelmord an zwei Mädchen aus Krailling hat das Landgericht München II die Höchststrafe verhängt. Das Gericht verurteilte den Onkel der beiden Schwestern, Thomas S., gestern zu einer lebenslangen Haftstrafe und erkannte zudem auf die besondere Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung von Staatsanwaltschaft und den Eltern als Nebenklägern. (afp)