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Archiv-Artikel

KOSTEN/INSEMINATION Ledige dürfen absetzen

Auch unverheiratete Frauen können Ausgaben für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied, die Empfängnisunfähigkeit einer Frau sei unabhängig vom Familienstand eine Krankheit, und korrigierte damit seine bisherige Position. (Az.: III R 47/05) (ap)