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KOMMENTAREBerliner Landrecht

■ Zur Senatsentscheidung gegen PDS-Richterin

Ob die PDS zu den verfassungsfeindlichen Organisationen zählt, darüber zerbrechen sich Sicherheitspolitiker, vornehmlich bayerischer Herkunft, seit Monaten die Köpfe. Bislang ohne Ergebnis. Die Berliner CDU störte das wenig. Sie erhob die Ernennung einer Richterin zum Politikum, weil diese von der SED nahtlos in die PDS übergewechselt war — und vergaß anscheinend in der Hitze des Gefechts, daß die aktuelle Parteizugehörigkeit kein Kriterium der Eignungsprüfung sein darf. Der Richterwahlausschuß hatte sich an dieses Prinzip gehalten und, auch mit Stimmen aus den Reihen der CDU-Mitglieder, die Frau vorgeschlagen. Um dem politischen Begehren seiner Parteigenossen trotzdem zum Durchbruch zu verhelfen, formulierte der Regierende Bürgermeister die Senatsentscheidung paßgerecht. Der Wille zur Ablehnung der Richterin steht seit Wochen fest, nun wurden die entsprechenden Gründe gefunden. Verfassungskonformes Verhalten und frühere Urteile sollen nochmals besonders durchleuchtet werden. Nur hat genau das der Richterwahlausschuß bereits zur Genüge getan. Die Justizsenatorin hat von daher guten Grund gehabt, gegen die gestrige Senatsentscheidung zu sein.

Der Konflikt um die Ernennung ist längst schon mehr als eine Personalie. Hier werden die Gewichte zwischen den drei Gewalten verschoben. Der Richterwahlausschuß soll nach dem Willen des Senats den Weg des nacheilenden Gehorsams gehen und seinen eigenen Beschluß korrigieren. Anderenfalls dürfte sich das gleiche Spiel bei der nächsten Vorlage zur Entscheidung wiederholen. Der Richterwahlausschuß kann sein Votum schon aus Gründen der Selbstachtung nicht revidieren. Er sollte es zudem nicht tun, weil es ein Präjudiz wäre. Er würde dazu degradiert, zukünftig parteipolitische Opportunitäten zu berücksichtigen. Das Parlament täte gut daran, sich vor das von ihm bestimmte Gremium zu stellen. Dieter Rulff

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