KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH : Steuerfahndung – ab jetzt effektiv und legal
Wir brauchen ein Gesetz zum Ankauf illegal beschaffter Steuerdaten. Offensichtlich besteht ein gesellschaftliches Bedürfnis, auf diesem Wege gegen Steuerhinterziehung vorzugehen – vor allem weil unsolidarische Nachbarstaaten wie die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein keine vernünftige Amtshilfe praktizieren und die dortigen Banken die Beihilfe für reiche Steuerkriminelle zum Geschäftsmodell erhoben haben.
Bisher besteht in Deutschland aber keine Rechtsgrundlage für den Ankauf solcher Daten. Vielmehr ist die Beihilfe zur Ausspähung von Daten und zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen strafbar. Statt dem Datendieb 2,5 Millionen Euro zu geben, müssten ihn deutsche Behörden eigentlich verhaften. Im Liechtenstein-Verfahren hat man deshalb den Ankauf über den Geheimdienst BND abgewickelt. Der darf sich auch mit einem Straftäter treffen, ohne ihn gleich festnehmen zu müssen.
Solche Tricks sind aber eines Rechtsstaats unwürdig und dienen nur dazu, die Gesetze zu umgehen. Wer solche Manöver schon im Kampf gegen Steuerhinterzieher akzeptiert, braucht sich wirklich nicht zu beschweren, wenn die Polizei auch beim Staatsschutz und der Terrorabwehr gesetzliche Grenzen trickreich umgeht.
Doch wo keine gesetzliche Grundlage besteht, kann sie geschaffen werden. Das Recht ist nicht statisch, sondern geronnene Politik. Auch der Strafrabatt für Kronzeugen ist gesetzlich geregelt, ebenso der Einsatz verdeckter Ermittler im kriminellen Milieu.
In einem Datenkauf-Gesetz könnte dann auch näher bestimmt werden, zur Aufklärung welcher Delikte dieses Mittel eingesetzt werden darf und über welche Straftaten des Verkäufers dabei gnädig hinweggesehen werden kann. Der Maßstab sollte dabei streng sein. Schließlich schafft der Staat ja einen Anreiz für Straftaten, wenn er diese in bestimmten Fällen auch noch belohnt. Der Einbruch beim Nachbarn sollte also auch in Zukunft keinen Freibrief von der Polizei einbringen, selbst wenn dabei ein Steuerbetrug aufgedeckt werden kann.
Aber, so muss man sich fragen, dauert es nicht zu lange, so ein Gesetz zu schaffen? Nein, über den Ankauf der Liechtenstein-DVD wurde immerhin 18 Monate lang verhandelt. In dieser Zeit kann man ein neues Gesetz sogar recht gründlich beraten.