KOMMENTAR: MICHAEL QUASTHOFF ÜBER HEISTER-NEUMANN : Wulff kommt in Erklärungsnot
Natürlich wird Elisabeth Heister-Neumann am Mittwoch nicht zurücktreten. Die Reihen von CDU und FDP sind fest geschlossen. Zweifel an einer Kultusministerin, die auch intern als Kabinettskatastrophe gilt, dürfen nicht geäußert werden. Zumindest nicht vor der Bundestagswahl. Die Taktik der Regierungskoalition ist die gleiche wie im Asse-Untersuchungsausschuss: Verschleppen und Verzögern. Das simple und von der Opposition bisher nicht zu knackende Bollwerk heißt „Vertraulichkeit“.
Solange Ministerpräsident Christian Wulff die Akten nicht freigibt, können sich die Abgeordneten auf den Kopf stellen. Die von ihnen recherchierten Beweise für Heister-Neumanns Mobbing-Kampagne bleiben unter Verschluss. Warum, steht in Artikel 24, Absatz 3 der Landesverfassung. Dort heißt es, die Regierung könne „Vertraulichkeit“ verfügen, wenn erstens „Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt“ sind, zweitens „zu befürchten ist, dass dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt“ werden, drittens „schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden“.
Allerdings ist die Entscheidung „zu begründen“. Im Fall Heister-Neumann dürfte Wulff in Erklärungsnöte kommen: Ihr Abgang würde zum Wohl des Landes einiges beitragen.
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