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Archiv-Artikel

KLAUENDER POSTBOTE Entlassung Pflicht

Ein verbeamteter Postbote, der Briefe geöffnet und das darin enthaltene Geld gestohlen hat, muss entlassen werden, entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern. Der Beamte habe den Kernbereich seiner Dienstpflichten verletzt, zu denen die Wahrung des Briefgeheimnisses zähle, hieß es (Az.: 11 A 11152/07.OVG). (dpa)