KLARNAMEN BEI FACEBOOK : Entscheidung des Verwaltungsgerichts
KIEL | Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Onlinenetzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte Facebook aufgefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können müssen. Die Klarnamenpolitik verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook hat Widerspruch eingelegt. (dpa)