KLAGE ABGEWIESEN : Elphi-Konzerte dürfen weitergehen
Das Landgericht Hamburg hat eine Klage abgewiesen, durch die der Verband der deutschen Konzertdirektionen erreichen wollte, dass die Stadt Hamburg keine „Elbphilharmonie Konzerte“ mehr veranstalten oder fördern darf. Aus Sicht der privaten Veranstalter betreibt die Stadt unlauteres Preisdumping mit dem Ziel, Wettbewerber zu verdrängen. Dagegen kam das Gericht zur Einschätzung, Preisunterbietungen seien eine zulässige Form des Wettbewerbs. Bestimmte Konzerte seien günstig angeboten worden, um neue Zuschauerkreise zu erschließen. (taz)