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Archiv-Artikel

KIRCHLICHES STREIKVERBOT Bundesarbeitsrichter entscheiden

FRANKFURT/MAIN | Das Bundesarbeitsgericht will 2012 entscheiden, ob das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen zulässig ist. Die Linksfraktion hatte einen Antrag eingebracht, wonach das kirchliche Arbeitsrecht nur noch im Kernbereich der Verkündigung, aber nicht mehr für Caritas und Diakonie mit rund 1,3 Millionen Angestellten gelten soll. Experten erwarten, dass das BAG ihnen ein Streikrecht gewährt, zugleich aber auch das nach Artikel 140 Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bewahrt. (epd)