KIRCHLICHES ARBEITSRECHT : Geschiedene dürfen in Kitas arbeiten
BONN | Die katholische Kirche mildert ihr Arbeitsrecht ab. In Zukunft führen schwere Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber nicht automatisch zur Kündigung, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mitteilte. Das neue Arbeitsrecht wurde von mehr als zwei Dritteln der katholischen Bischöfe beschlossen. Es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Monaten in Kraft tritt. Jetzt dürfen wiederverheiratete und verpartnerte Angestellte weiter in katholischen Einrichtungen arbeiten. (epd)