KIRCHE, SCHULE, VEREIN : Entschädigung für Missbrauchsopfer
BERLIN | Die Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs ist beschlossene Sache. Eine Arbeitsgruppe des runden Tisches der Bundesregierung einigte sich am Dienstag in Berlin darauf, dass auch Opfer von verjährten Fällen Hilfen erhalten sollen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Der Staat wird dabei für die Leistungen maximal 10.000 Euro pro Betroffenen zahlen. Die Opfer erhalten direkt kein Geld. Das Konzept muss noch vom runden Tisch beschlossen werden, der am 30. November zum letzten Mal tagen soll. (epd)