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Archiv-Artikel

Justiz im Schnelldurchgang

Niedersachsen hat mit Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zur Straffung von Strafverfahren auf den Weg gebracht. Demzufolge sollen per Strafbefehl und ohne Anhörung vor Gericht künftig Strafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung verhängt werden können. Dagegen regte sich Kritik bei der SPD-Landtagsfraktion. „Dieser Vorschlag rüttelt an den Grundpfeilern des Strafverfahrens, weil bei nicht ganz unerheblichen Strafvorwürfen das Recht auf öffentliche Verhandlung genommen wird“, sagte SPD-Rechtsexpertin Heike Bockmann. Bislang konnte ein Strafbefehl nur bei Strafen bis zu einem Jahr Haft auf Bewährung verhängt werden. Mit der Initiative soll außerdem die Prozessflut eingedämmt werden.