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Jonas Wahmkow bewegungKampagne gegen § 129

Der umstrittene Paragraf 129 zur „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermöglicht es dem Staat, Ak­ti­vis­t:in­nen zu verurteilen, auch wenn sie keine Straftaten begangen haben. Mit einem „langen Marsch“ durch mehrere Städte protestieren Ak­ti­vis­t:in­nen der kurdischen Bewegung nun gegen § 129. Die Aktion beginnt mit einer Veranstaltung im Zielona Gora.

24. 1., 19 Uhr, Grünberger Str. 73

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