KNEIPEN UND BARS : Jetzt darf offiziell wieder geraucht werden
Von diesem Donnerstag an haben Raucherkneipen den offiziellen Segen der Berliner Behörden. Vom 28. Mai an gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz, das Rauchen in kleinen Gaststätten mit nur einem Raum unter Auflagen erlaubt, teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit am Dienstag mit. Die Kneipen müssen kleiner als 75 Quadratmeter sein. Wirte dürfen in den Lokalen keine Speisen zubereiten. Ihre Gäste müssen älter als 18 Jahre alt sein. Wirte müssen ihr Lokal am Eingang auch deutlich als Raucherkneipe auszeichnen.
Die Novellierung des Gesetzes geht auf Klagen von Wirten kleiner Kneipen zurück, die sich im Wettbewerb durch das Nichtraucherschutzgesetz benachteiligt fühlten. Die Gerichte gaben den Klägern Recht. Im Amtsdeutsch gilt die Ausnahmeregelung nun für „getränkegeprägte Einraumgaststätten“.
Erweitert wurde die neue Gesetzesfassung durch eine Regelung, nach der nun auch in Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Kinos oder Sportstätten nicht mehr gequalmt werden darf. Häufig sind sie aber bereits Nichtraucherzonen. Unverändert bleibt die Möglichkeit, bei mehreren Räumen ein Raucherzimmer einzurichten. (dpa)