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Jahrestag Hogesa-KrawalleHooligans dürfen demonstrieren

MÜNSTER/KÖLN | Am kommenden Sonntag werden keine Hooligans und Rechten durch die Kölner Innenstadt ziehen. Die geplante Demonstration „Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus“ hatte ihnen die Polizei untersagt, weil sie mit Gewaltausschreitungen rechnete. Dieses Verbot hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch teilweise aufgehoben und damit eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt. Demnach dürfen die Teilnehmer zum Jahrestag der Hogesa-Krawalle zwar weiterhin nicht durch die Stadt ziehen, aber eine Kundgebung an einem festen Ort abhalten. Vor einem Jahr hatten sich fast 5.000 Anhänger der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) in Köln Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Beamte wurden verletzt. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar. (dpa, taz)

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