JUGENDSTRAFVOLLZUG : Alles zurück auf Start
Der Count Down läuft. Hamburg hat noch knapp zwei Monate Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Verabschiedung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes zu erfüllen. Wenig Zeit, angesichts der massiven Kritik, die von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, Justizvollzugsbeamten und der Strafgefangenenhilfe kommt.
KOMMENTAR VON KAI VON APPEN
Justizsenator Lüdemann und die CDU-Fraktion stehen mit ihrer Novelle in der Fachwelt isoliert da. Selbst wenn die CDU-Mehrheitsfraktion den vorliegenden Entwurf durchpaukt, ist es fraglich, ob und wie lange er verfassungsrechtlich Bestand haben wird. Und das hat sich Lüdemann selbst eingebrockt. Wollte er doch getreu der Doktrin seines Vorgängers Roger Kusch etwas Besonderes schaffen – etwas besonders Hartes, was sich selbst von den Entwürfen seiner CDU- Minister-Kollegen in anderen Bundesländern abhebt. Doch das ist kräftig schiefgegangen.
Das Beste wäre: Noch einmal alles zurück auf Start. Doch da dies zeitlich nicht mehr zu bewältigen ist, sollte Hamburg zunächst den Gesetzentwurf übernehmen, auf den sich zehn Bundesländer nach den Vorgaben des Bundesjustizministeriums geeinigt haben. Es wäre immer noch besser als der Hamburger Murks auf Zeit. Im Interesse der resozialisierenden Jugendlichen, aber auch im Interesse der allgemeinen Sicherheit.