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Irreführende WerbungKein „Walk on the mild Side“

HAMBURG | Zigaretten dürfen nicht als „mild“ beworben werden, wenn es nicht ausschließlich und ausdrücklich um den Geschmack geht. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Der Tabakkonzern BAT hatte auf Plakaten für die Marke „Lucky Strike“ mit „Mild Thing“ und „Take a Walk on the mild Side“ geworben. Das verharmlose die vom Rauchen ausgehenden Gefahren und sei somit irreführend, befanden die Richter. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. AZ: 416 HKO 47/16 (epd)

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