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Archiv-Artikel

ITALIEN Entschädigunsklage für NS-Taten erlaubt

ROM | Deutschland kann nach Ansicht eines Gerichts in Italien künftig von Nazi-Opfern auf Entschädigung verklagt werden. Der Verfassungsgerichtshof in Rom erklärte eine Regelung, die dies bislang unmöglich gemacht hatte, am Mittwochabend für verfassungswidrig. Das Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten gelte im Fall von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht, wie die Richter in der italienischen Hauptstadt nach Angaben des Gerichts entschieden. (dpa)